Angestellte haben keine Wahl, sie sind verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse, Deutsche Rentenversicherung Bund, einzuzahlen.
Allerdings zahlen sie den Beitrag nicht allein, sondern erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Selbständige und Freiberufler sind nicht rentenversicherungspflichtig. So die weitläufige Meinung. Leider gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Laut §2 SGB IV (Sozialgesetzbuch) sind verschiedene Berufsgruppen rentenversicherungspflichtig, auch wenn sie selbständig tätig sind.
Lehrend und erziehend Tätige gehören dazu.
In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen:
- Wer wird als "lehrend" eingestuft?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Ist es möglich sich befreien zu lassen?
- Für wen macht es Sinn in die gesetzliche Rente einzuzahlen?
- Wie hoch sind die Ansprüche?
- Können Rentenanspürche verfallen?
- Macht eine freiwillige Versicherng Sinn?
- Wann bekommt man Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente?
- Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
In Vorträgen informieren wir regelmäßig zu diesem Thema. Prüfen Sie, ob Sie einen Vortragstermin wahrnehmen können.
Als TVplus-Mitglied der Trainerversorgung e.V. können Sie eine Informationsbroschüre zum Thema Rentenversicherungspflicht anfordern. Diese wurde vom Rechtsanwalt Dr. Christian Haman verfasst.