Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, darauf können Selbständige leider nicht zählen.
Deswegen ist Eigeninitiative gefragt, um finanzielle Einbußen im Krankheitsfall zu vermeiden.
Bei Arbeitsunfähigkeit könnten Sie zurückgreifen auf:
- Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen der Berufsgenossenschaft
- Privates Krankentagegeld
- Einkommenssicherung - das Tagegeld für Selbständige
Sämtliche dieser Absicherungsmöglichkeiten sehen eine Karenzzeit vor. Das bedeutet, die Zahlungen beginnen erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger anhält, als die vereinbarte Karenzzeit.
In der Regel sind das vier oder sechs Wochen. Je früher die Leistung beginnt, desto teurer ist der Versicherungsschutz.
Wie lange leisten die Versicherungen?
Die Zahlung von Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird maximal 18 Monate lang gewährt. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es meistens keine Begrenzung. Allerdings werden Kranke nach einem bestimmten Zeitraum, in der Regel nach sechs Monaten, zu einem Gutachter geschickt. Stellt dieser die Berufsunfähigkeit fest, darf die Krankenkasse die Zahlungen einstellen.
Sind Sie länger als sechs Monate krank geschrieben, könnte bereits eine Berufsunfähigkeitsrente greifen.
Empfehlung
Eine finanzielle Rücklage würde Ihnen helfen, die Zeit zu überbrücken, bis die Versicherungsleistungen zur Auszahlung kommen. Ideal wäre ein Betrag, der für mindestens sechs Wochen ausreicht. Falls Sie kein Krankengeld oder Krankentagegeld abgeschlossen haben, sollten die Rücklagen für ein halbes Jahr reichen.