Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober stellen verschiedene Zweige der Wirtschaft wieder vor eine ähnliche Situation, wie wir sie bereits im Frühjahr erlebt haben. Immerhin ist eines gewonnen: Derzeit sind die Regelungen im Bundesgebiet so gut wie einheitlich und damit auch (endlich) wieder leichter durch- und überschaubar. Dennoch ist weiterhin dringend anzuraten, sich über die besonderen Regeln der Umsetzung im jeweiligen Landkreis oder in der betreffenden Kommune zu informieren, in der man sich gerade aufhält. Ordnungswidrigkeiten können mittlerweile mit empfindlich hohen Bußgeldern geahndet werden (https://www.bussgeldkatalog.org/corona/).
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