Der will doch nur spielen...

Wer seinen Hund liebt, möchte dem treuen Begleiter auch ein wenig Freiheit gönnen. Werden von Ihrem Vierbeiner im Eifer des Gefechtes Schäden verursacht, so haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen für Sach- Personen- und Vermögensschäden.


Beispiele:

Ihr Hund, Ihre Hündin...

  • läuft vor ein Auto oder ein Fahrrad und verursacht einen Unfall
  • zieht in einer fremden Wohnung die Tischdecke samt Vase und Laptop vom Tisch
  • beißt beim Spielen oder Kämpfen ein anderes Tier, Arztkosten entstehen
  • zerreißt beim Spielen mit dem Ball die teure Jacke einer fremden Person
  • verunreinigt den Teppich in einer fremden Wohnung oder einem Seminarraum (Hotel, Seminarinstitut)

 Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt die finenziellen Folgen solcher Schäden.

 

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